
Ergebnisreiche Saat
Wer den Kirschkern am richtigen Ort pflanzt, wird die Früchte des Erfolges ernten. Mit uns gedeiht Ihr Unternehmen auf fruchtbarem Boden.
Wer den Kirschkern am richtigen Ort pflanzt, wird die Früchte des Erfolges ernten. Mit uns gedeiht Ihr Unternehmen auf fruchtbarem Boden.
Im Kanton Zug gedeihen nicht nur die Kirschbäume. Hier finden Sie auch optimale Rahmenbedingungen für Ihr wirtschaftliches Wachstum.
Wir betreuen Sie umfassend und partnerschaftlich auf Ihrem Unternehmensweg. Damit Ihr Baum auch in Zukunft nachhaltig süsse Früchte trägt.
Bringen Sie Ihr Unternehmen zur vollsten Blüte. Wir zeigen Ihnen effiziente Strategien auf, wie Sie sich am Markt erfolgreich positionieren.
Damit Ihre Ernte auch langfristig ergiebig ist, stehen wir Ihnen in jeder unternehmerischen Phase zur Seite.
Wir denken einen Schritt voraus und zeigen Ihnen Lösungen für neue Herausforderungen auf. Damit Ihr Baum Jahr für Jahr blüht.
Damit aus einem zarten Pflänzchen ein stolzer Baum wird, braucht es solide Wurzeln. Wir beraten Sie sorgfältig in allen strategischen Fragen.
Durch die Unternehmenssteuerreform III wurden die Schweizer Besonderheiten bei Gesellschaftsformen (Holdings, Domizil- und Gemischte Gesellschaft) in der steuerlichen Handhabung vereinheitlicht. Die bisherige unterschiedliche Versteuerung von Gesellschaften mit Auslandumsatz und ohne Angestellten (Domizilgesellschaften) wurde dahingehend geändert, dass für alle Gesellschaften zu einem Steuersatz von 3.5% für Kantons- und Gemeindesteuern erhoben werden. Dazu kommen 8% Bundessteuer. So wurde ein Streitpunkt mit der EU gelöst, in dem für alle Gesellschaften die gleichen Steuersätze gelten. Bei Muttergesellschaften gilt der Beteiligungsabzug bei qualifizierten Beteiligungen (über 10% Gesellschaftsanteil). Dies bedeutet, dass die Gewinnsteuer der Muttergesellschaft um den Anteil an Dividendeneinnahmen reduziert wird. Diese Praxis ist international anerkannt.
Der Kanton Zug wird dann den Gesamtsteuerfuss für alle Gesellschaften auf der gleichen Höhe festlegen. Bisher waren dies bei normalen Gesellschaften 16% und bei gemischten Gesellschaften 8%. Der neue Steuerfuss soll dann auf 12% festgelegt werden, so dass der Steuervorteil im Kanton Zug weiterhin höchst attraktiv ist.